Mindestlohn: Deutliche Erhöhung ist das Gebot der Stunde

„Seit 6 Jahren gibt es den gesetzlichen Mindestlohn, der eine Lohnuntergrenze festlegt. Doch Feierstimmung will nicht so recht aufkommen. Denn mit aktuell 9,50 Euro bleibt der Mindestlohn weiterhin ein Armutslohn und reicht oftmals nicht zum Leben, so dass Betroffene nicht über die Runden kommen und aufstocken müssen. Noch dazu führt der Mindestlohn, der seit seiner Einführung viel zu niedrig ist, direkt in die Altersarmut“, unterstützt Lars Leopold, Landesvorsitzender der niedersächsischen LINKEN, die jüngste Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) in Niedersachsen zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro noch in dieser Legislaturperiode. Leopold weiter: „In der Corona-Krise einer Verkäuferin im Einzelhandel, einer Reinigungskraft oder einem Paketboten zu applaudieren, weil sie systemrelevante Arbeit leisten und gleichzeitig zuzulassen, dass sie ihren kargen Lohn beim Amt aufstocken müssen, ist schlichtweg zynisch. Das Einkommen der Menschen muss sowohl im Erwerbsleben als auch später im Alter zum Auskommen reichen. Deshalb brauchen wir endlich einen allgemeinen flächendeckenden und armutsfesten Mindestlohn, der diesen Namen auch verdient und vor Armut im Alter schützt! Das heißt im Klartext, eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12, genauer auf 12,63 Euro, würde dafür sorgen, dass Beschäftigten später im Rentenalter der Gang zum Sozialamt erspart bleiben kann.“

Co-Vorsitzende Heidi Reichinnek ergänzt: „Der derzeitige Mindestlohn ist ein Mangellohn. Die Aufstockung von Löhnen und Renten wird am Ende wieder von der Solidargemeinschaft getragen, während sich Unternehmen einen schlanken Fuß machen. Mehr noch – besonders findige Unternehmern umgehen den Aktuellen Mindestlohn zudem. Damit muss endlich Schluss sein! Dafür braucht es mehr Personal bei der Mindestlohnkontrolle. DIE LINKE fordert daher eine deutliche Aufstockung der Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, damit durch unangemeldete und engmaschige Kontrollen sichergestellt werden kann, dass Arbeitgeber bei Mindestlohnverstößen auch zur Rechenschaft gezogen werden und Mindestlohnbetrug kein Kavaliersdelikt ist.“

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